Mit dem Weihnachtsgeld Steuer zurückholen? So geht es!

Mit dem Weihnachtsgeld Steuer zurückholen? So geht es!

Wie lässt sich mit dem Weihnachtsgeld Steuer zurückholen? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer, wenn Ihr Arbeitgeber ihnen im November das Weihnachtsgeld auszahlt. Wichtig zu wissen ist, dass das Weihnachtsgeld als Arbeitslohn steuerpflichtig ist. Anders als das monatliche Gehalt unterliegt das Weihnachtsgeld aber einem anderen Satz der Steuer. In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, wer

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Wie lässt sich mit dem Weihnachtsgeld Steuer zurückholen? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer, wenn Ihr Arbeitgeber ihnen im November das Weihnachtsgeld auszahlt. Wichtig zu wissen ist, dass das Weihnachtsgeld als Arbeitslohn steuerpflichtig ist. Anders als das monatliche Gehalt unterliegt das Weihnachtsgeld aber einem anderen Satz der Steuer.

In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, wer Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wie die Zahlung des Weihnachtsgeldes im Fall einer Kündigung behandelt wird, welchen Steuersatz der Fiskus anwendet, wie die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld berechnet wird und wie Sie sich mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung die Steuer auf das Weihnachtsgeld zurückholen können.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Sie müssen wissen, dass Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld durchsetzen können. Für Ihren Chef stellt dies eine freiwillige Zuwendung dar, die erst dann für ihn verbindlich wird, wenn Sie arbeitsvertraglich geregelt ist.

Darüber hinaus können Sie auf die Zahlung von Weihnachtsgeld bestehen, wenn es sich aus einer betrieblichen Übung entwickelt. Hierzu muss Ihr Arbeitgeber Ihnen das Weihnachtsgeld in den letzten drei Jahren gezahlt haben. Steht dieser betrieblichen Übung ein Freiwilligkeitsvorbehalt des Arbeitgebers entgegen oder hat er eine gegenteilige betriebliche Übung praktiziert, ist er gegenüber seinen Mitarbeitern nicht mehr zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet.

Wie wird die Zahlung des Weihnachtsgeldes im Fall einer Kündigung behandelt?

Die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes kann ein Arbeitgeber nur verlangen, wenn dies zuvor in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Hierbei müssen die folgenden gesetzlichen Grenzen beachtet werden:

Haben Sie ein Weihnachtsgeld erhalten, das betragsmäßig unter 100 Euro liegt, ist Ihr Arbeitgeber nicht berechtigt, das Weihnachtsgeld zurückzufordern. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt.

Erhalten Sie ein Weihnachtsgeld, das betragsmäßig über 100 Euro liegt, ist Ihr Arbeitgeber zur Rückforderung des Weihnachtsgeldes berechtigt, wenn Sie die Anstellung in dem Unternehmen nicht über den 31. März ausüben. Sind Sie darüber hinaus noch beschäftigt, dürfen sie das Weihnachtsgeld behalten.

Welcher Steuersatz gilt für das Weihnachtsgeld?

Sie wissen, dass Sie auf Ihren laufenden Arbeitslohn – dies ist das arbeitsvertraglich festgelegte Monatsgehalt – Lohnsteuer zahlen müssen. Weil das Weihnachtsgeld als 13. oder 14. Monatsgehalt gezahlt wird, stellt es eine Zuwendung Ihres Arbeitgebers dar, die der Fiskus als Jahressonderzahlung bezeichnet. Für diese Jahressonderleistung gilt ein anderer Steuersatz als für das Gehalt, das Sie jeden Monat von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Jahressonderzahlungen zählen zu den sonstigen Bezügen, die Sie als Arbeitnehmer voll versteuern müssen. Steuerlich wird die zusätzliche Zuwendung des Arbeitgebers nicht wie ein laufender Arbeitslohn behandelt. Denn hier kommen die steuerlichen Grundsätze zur Anwendung, die z. B. auch für Abfindungen und die Zahlung von Urlaubsgeld gelten. Für diese Einmalbezüge wendet der Fiskus bei der Besteuerung die Jahreslohnsteuertabelle an.

Praktisch erfolgt die Versteuerung des Weihnachtsgeldes dadurch, dass Ihr Arbeitgeber zunächst die Lohnsteuer ermittelt, die auf den laufenden Arbeitslohn für den Monat November anfällt. In einem weiteren Schritt schlägt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auf und berechnet die Lohnsteuer, die ausschließlich auf das Weihnachtsgeld fällig ist. Mit der Einmalzahlung erhöht sich Ihr persönlicher Satz für die Steuer.

Wie wird die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld berechnet?

Der deutsche Fiskus hat festgelegt, dass die Lohnsteuer von dem Arbeitgeber ermittelt und abgeführt wird. Dies gilt auch, wenn das Weihnachtsgeld als zusätzlicher Arbeitslohn fließt.

Beispiel

Sie sind als Arbeitnehmer in der Lohnsteuerklasse IV eingestuft. Als monatliches Gehalt haben sie mit Ihrem Arbeitgeber ein Bruttogehalt von 4.000 Euro vereinbart. Zusätzlich leistet Ihr Arbeitgeber im November ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld.

Für die Ermittlung der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn wird die Monatstabelle angewendet. Hiernach ergibt sich eine Lohnsteuer von 684 Euro (Lohnsteuer-Monatstabelle 2020). Ihr gesamter Jahresarbeitslohn beträgt 48.000 Euro (4.000 Euro x 12 Monate). Hierfür ergibt sich eine Lohnsteuer nach der Jahrestabelle von 8.210 Euro. Ihr gesamtes Bruttogehalt (inklusive des Weihnachtsgeldes) beläuft sich auf 52.000 Euro. Laut Jahrestabelle würde hierfür eine Lohnsteuer von 9.393 Euro fällig werden.

Aus diesen Informationen ermittelt Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld wie folgt:

Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld = 9.393 Euro – 8.210 Euro = 1.183 Euro

Insgesamt müssen Sie in dem abgelaufenen Kalenderjahr die folgende Lohnsteuer entrichten:

Lohnsteuer = 684 Euro + 1.183 Euro = 1.867 Euro

Weihnachtsgeld Steuer zurückholen: Mit der Steuererklärung funktioniert es?

Sie möchten mit dem Weihnachtsgeld Steuer zurückholen? Das funktioniert nur, wenn Sie für das betreffende Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Sie als Arbeitnehmer nur verpflichtet, wenn Sie in dem abgelaufenen Kalenderjahr z. B. Lohnersatzleistungen – wie Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld – bezogen haben. Im Regelfall sind Sie als Arbeitnehmer aber nicht zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet.

Geben Sie als Arbeitnehmer Ihre Einkommensteuererklärung ab, können Sie in der Regel eine Steuererstattung erwarten. Dies liegt insbesondere daran, dass Sie zu viel Lohnsteuer bezahlt haben und zusätzliche Werbungskosten geltend machen können, die die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einkommensteuer mindern.

Wegen des Werbungskostenabzugs rechnet sich die Abgabe einer Steuererklärung nicht nur, wenn Sie daran denken, sich mit dem Weihnachtsgeld die Steuern zurückzuholen. Der Fiskus lässt bei der Abgabe der Steuererklärung durch einen Arbeitnehmer einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro (ab dem Steuerjahr 2022: 1.200 Euro) zu. Können Sie höhere Werbungskosten geltend machen – weil Sie z. B. höhere Fahrkosten ansetzen oder überdurchschnittliche Kosten für Ihre berufliche Tätigkeit aufwenden mussten, können Sie diese vollständig zur Minderung Ihrer steuerpflichtigen Einnahmen ansetzen.

Weihnachtsgeld investieren: Welche Vorteile bringt Ihnen das?

Mit dem Weihnachtsgeld Steuer zurückholen? Eine Alternative hierzu bietet sich Ihnen, wenn Sie das ausgezahlte Weihnachtsgeld investieren. Mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes können Sie z. B. Ihre private Rente erhöhen. Verwenden Sie die Einmalzahlung zur Aufstockung Ihrer Rente, können Sie die beiden folgenden Vorteile für sich nutzen:

Beim Sparen profitieren Sie von einem zusätzlichen Zinseffekt. Im Alter profitieren Sie von einer höheren Rentenzahlung. Haben Sie sich bereits für den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung entschieden, nutzen Sie die Zahlung des Weihnachtsgeldes für eine Entgeltumwandlung. Mit diesem Vorgehen erhöhen Sie die Ansprüche, die Sie aufgrund Ihrer Betriebsrente haben.

Wie nutzen Sie als Unternehmer die Zahlung von Weihnachtsgeld?

Als Unternehmer können Sie Ihre Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Zu diesen Betriebsausgaben zählen auch die Kosten, die Sie z. B. in einen Präsentkorb Weihnachten investieren oder andere Geschenke, die Sie Ihren Mitarbeitern zu Weihnachten machen. Die Kosten für die Geschenke können sie in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Auf der Seite Ihres Arbeitnehmers ist allerdings eine Sachbezugsgrenze von 50 Euro zu beachten. Überschreiten Sie diese, muss Ihr Arbeitnehmer den Wert des Geschenks komplett versteuern.

Daneben können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern steuerfreie Aufmerksamkeiten zukommen lassen, wenn diese ein persönliches Ereignis – wie z. B. eine Hochzeit, ein Dienstjubiläum oder die Geburt eines Kindes – feiern.

Auch mit den Geschenken, die Sie zu Weihnachten an Ihre Kunden weitergeben, können Sie die Steuerlast Ihres Unternehmens senken. In diesem Fall müssen Sie aber darauf achten, dass die Kundenpräsente insgesamt (inklusive Umsatzsteuer) nicht mehr als 35 Euro kosten dürfen. Die Grenze von 35 Euro gilt für alle Kundenpräsente, die sie in einem Geschäftsjahr an einen Kunden weitergeben. Zahlen Sie einen höheren Preis, gehören die gesamten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Dies unterscheidet die Kundenpräsente von den Geschenken, die Sie Ihren Mitarbeitern machen. Die Kosten für die Geschenke an Mitarbeiter sind immer und in voller Höhe abzugsfähig.

Fazit

Mit dem Weihnachtsgeld können Sie sich als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen. Als Arbeitnehmer müssen sie aber zunächst einkalkulieren, dass Sie das Weihnachtsgeld mit einem anderen Steuersatz versteuern müssen. Dies liegt daran, dass das Weihnachtsgeld einen sonstigen Bezug darstellt. Sonstige Bezüge – hierzu zählen z. B. auch Abfindungen – werden steuerlich anders behandelt als laufender Arbeitslohn.

In Bezug auf das Weihnachtsgeld findet für die Erhebung der Lohnsteuer die Jahreslohnsteuertabelle Anwendung. Dies bedeutet, dass Sie das Weihnachtsgeld mit einem höheren Steuersatz versteuern müssen. Dies ist der negative Aspekt. Der positive Aspekt besteht darin, dass Sie sich die Steuer mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung zurückholen können. Alternativ verschaffen Sie sich dadurch finanzielle Vorteile, dass Sie das Weihnachtsgeld in Ihre private Rente oder in Ihre betriebliche Altersversorgung investieren.

Als Arbeitgeber können sie sowohl Ihren Geschäftspartnern als auch Ihren Mitarbeitern Geschenke zukommen lassen. Im Gegensatz zur steuerlichen Behandlung der Kundenpräsente können Sie die Kosten für ein Mitarbeitergeschenk in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Bei einem Geschenk an Ihre Kunden müssen Sie die 35-Euro-Grenze beachten. Dies heißt für jeden Kunden dürfen die Aufwendungen insgesamt nicht mehr als 35 Euro betragen. Anderenfalls müssen sie die gesamten Kosten für ein Kundenpräsent als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandeln. In dem Betrag von 35 Euro ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

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