Wer beim Mehrwegpfand die Preise der einzelnen Getränke auseinanderhalten will, muss über ein gutes Gedächtnis verfügen. Wir wollen hier einen Überblick über das Pfandsystem und seine aktuellen Neuerungen geben. Tatsächlich gibt es weiterhin Getränke, die (noch) nicht unter das Verpackungsgesetz fallen. Reform des Pfandsystems Seit dem Januar 2019 regelt das Verpackungsgesetz die Pfandpflicht für die
Wer beim Mehrwegpfand die Preise der einzelnen Getränke auseinanderhalten will, muss über ein gutes Gedächtnis verfügen. Wir wollen hier einen Überblick über das Pfandsystem und seine aktuellen Neuerungen geben. Tatsächlich gibt es weiterhin Getränke, die (noch) nicht unter das Verpackungsgesetz fallen.
Reform des Pfandsystems
Seit dem Januar 2019 regelt das Verpackungsgesetz die Pfandpflicht für die Verpackungen von Einweggetränken, sprich PET-Flaschen, Dosen und andere. Die Novelle von 2021 erweiterte die Bestimmungen. Die Hersteller müssen nun nicht mehr nur ein Flaschenleihe berechnen und einfordern, sondern zusätzlich die Behälter kennzeichnen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, an einem bundesweiten Pfandsystem teilzunehmen.
Noch mehr Produkte unterliegen der Pfandpflicht
Die Übergangsregel vom 1.7.2022 führte dazu, dass etwa Fruchtsäfte in Einwegflaschen aus Kunststoff sowohl mit Pfand als auch ohne erhältlich waren. Für den Verbraucher ergab sich also eine unübersichtliche Situation, die immer wieder Unmut hervorrief. Zudem nahmen die Händler in vielen Fällen das Leergut nicht zurück, wenn das Etikett fehlte oder der Behälter Druckstellen aufwies. Manche verweigerten grundsätzlich die Rücknahme und die Auszahlung des Flaschenpfands.
Das Einwegpfand wird nach den neuen Regeln nun auf Glas-, Kunststoff-Flaschen oder Einwegdosen erhoben, wenn sie eines der folgenden Getränke enthalten:
- Getränke zur Erfrischung mit Kohlensäure oder ohne: Limonaden, Cola-, Sport-Getränke, Eistee, Schorlen (Fruchtsaft mit Mineralwasser), außerdem Milchersatzprodukte (Hafer- oder Soja-Milch)
- Wässer mit oder ohne Kohlensäure: Mineral-, Tafel-, Heilwasser und die sogenannten „Near-Water“-Produkte
- Bier sowie Biermischgetränke mit Alkohol oder ohne
- Fruchtnektar oder Nektar auf Gemüsebasis mit Kohlensäure, etwa Apfelschorle aus Nektar
- Milchmischgetränke (etwa Energydrinks mit einem Molkeanteil) mit einem Milchanteil von unter 50 Prozent
- Kaffee- oder Tee-Getränke, die kalt getrunken werden, zum Beispiel Eistees
- Mischgetränke mit einem Alkoholanteil von unter zehn Volumenprozent, zum Beispiel die sogenannten Alkopops
- Alle anderen Getränke und Mischgetränke mit einem Alkoholanteil von 10 bis maximal 15 Prozent, für die keine Alkoholsteuer erhoben wird
- Diätetische Getränke, ab dem 1.1.2022 unterliegen auch in Dosen angebotene Diät-Getränke aus dem Bereich der Säuglings- oder Kinderernährung der Pfandpflicht
Einweg- vs. Mehrweg
Nach den aktuellen Bestimmungen wird ein Pfand erhoben auf Getränkedosen. Gleiches gilt für Einweg-Getränkeflaschen, die aus Kunststoff oder Glas bestehen, mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern.
Aber Vorsicht: Mehrweg-Flaschen, ob aus Glas oder Kunststoff, sind im Verpackungsgesetz nicht erwähnt. Denn die Hersteller verwenden diese Flaschen bekanntlich mehrmals, reinigen sie und befüllen sie anschließend erneut. Einwegflaschen hingegen werden nach einer komplizierten Aufbereitung wiederverwendet, also recycelt, nachdem der Kunde sie beim Händler zurückgegeben hat.
Die gesetzlichen Bestimmungen führen beim Mehrwegpfand zu Preisen von acht Cent für Bierflaschen, für andere Flaschen beträgt der Pfandanteil 15 Cent. Die Rückgabe ist nicht nur bei dem Händler möglich, der die Getränke verkauft. Auch andere nehmen die Pfandflaschen zurück, weil alle an dem Pfandsystem beteiligt sind (siehe unten).
Außerdem gilt seit dem 1.1.2022 ein Pfand auf Einweg-Flaschen und -dosen, wenn sie eines der folgenden Getränke enthalten:
- Sekt und Sektmischgetränke, Prosecco
- Wein, Weinmischgetränke
- Weinähnliche Getränke sowie Mischgetränke
- Alkoholische Erzeugnisse und andere alkoholhaltige Mischgetränke
- Frucht- und Gemüsesäfte
- Frucht- und Gemüsenektar ohne Kohlensäure
- Milch-, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mehr als 50 Prozent sowie andere trinkbaren Milchprodukte, zum Beispiel Joghurt oder Kefir, die der Handel in Dosen anbietet.
Das Mehrweg-Pfand: Die Tarife im Einzelnen
Immer noch sind beim Mehrwegpfand die Preise niedriger als beim Einweg-System, für das der Anbieter meist 25 Cent berechnet. Hier ein Überblick über die anfallenden Beträge:
- Bierflasche aller Größen, aus Glas – 8 Cent
- Bierflasche mit einem Bügelverschluss – 15 Cent
- Mineralwasserflasche aus Glas – 15 Cent
- Saft und Softdrinks – 15 Cent
- einige Weinflaschen mit 1-Liter-Inhalt – 2 bis 3 Cent
- sämtliche Einwegflaschen oder -dosen – 25 Cent
Kein Pfand bei folgenden Erzeugnissen
Die Bestimmungen werden nicht übersichtlicher durch die Befreiung von der Pflicht zur Pfandzahlung bei einigen Getränken. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Umstand, dass der Gesetzgeber bei einem Inhalt von mehr als drei Litern das Getränk von der Pfandpflicht befreit.
Milch sowie Milchmischgetränke sowie alle sonstigen trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Flaschen aus Kunststoff angeboten werden. Ab dem 1.1.2024 fällt allerdings auch bei diesen Produkten ein Pfand an. Alkoholerzeugnisse, die der Steuer unterliegen und die in Einwegflaschen aus Glas angeboten werden. Säuglings- oder Kleinkinderernährung, die der Hersteller in Einwegflaschen anbietet Getränkekartons, Standbeutel- oder Schlauchverpackungen
Wie erkennt der Kunde die Pfandpflicht der Einweg-Flasche?
Der Hersteller muss Flachen und Einweg-Dosen, für die Pfand berechnet wird, an einer gut sichtbaren Stelle entsprechend kennzeichnen. Die Abfüller statten jede Einweg-Verpackung mit einem EAN-Strichcode aus und dem DPG-Zeichen. Letzteres verweist auf die Deutsche Pfandsystem GmbH, die von Händlern und Abfüllern getragen wird. Das Logo bedeutet, dass der Einweg-Pfand 25 Cent beträgt und vom Händler erstattet wird.
Wer nimmt die Einweg-Flaschen zurück?
Der Kunde kann die pfandpflichtige Flasche überall dort zurückgeben, wo ein Händler Getränke aus eben demselben Material verkauft. Nur das Material ist entscheidend, nicht die Marke, die Form oder die Art des Getränks.
Sind in einem Laden also Cola-Flaschen oder -dosen erhältlich, muss der Betreiber auch Plastikflaschen für Mineralwasser oder Bierdosen annehmen. Verkauft er nur Dosenware, nimmt er auch nur Dosen zurück. Bietet er nur Einwegflaschen aus Plastik an, kann der Kunde auch nur diese hier zurückgeben.
Der Händler muss also die Verpackungen annehmen und auch das Pfand in Höhe von 25 Cent auszahlen, wenn die Getränke bei einem Konkurrenten erworben wurden. Der Kunde ist nicht zu einem Neukauf verpflichtet, wenn er sich das Pfand auszahlen lässt.
Diese Chancen bietet das Pfandsystem
Die Politik ist sich einig in dem Vorhaben, den Plastikmüll zu reduzieren und die Umwelt durch die gesetzliche Regelungen zu entlasten. Die Erfahrung lehrt, dass wenn ein Pfand auf Mehrwegprodukte erhoben wird, die Getränke-Behälter wesentlich seltener in der freien Natur landen als ohne Pfandsysteme.
Mit dem verpflichtenden Pfandbetrag erhöht sich auch die Qualität der Wiederverwendung. Die Plastikprodukte werden dann sortenrein gesammelt, was die Verarbeitung zu neuen Flaschen erleichtert. Zudem entstehen mit Pfandsystemen funktionierende Wirtschaftskreisläufe.
Recycling
Weit verbreitet sind PET-Flaschen, besonders Mineralwasser wird oft in diesen Kunststoffflaschen angeboten. Ab 2025 müssen sie wenigstens zu 25 Prozent aus recycelten Materialien bestehen. 2030 soll die Quote um 5 Prozent steigen, und sie gilt ab diesem Datum auch für alle anderen Einwegflaschen aus Kunststoff. PET-Flaschen als Einwegprodukte bestehen dann zu wenigstens 25 Prozent aus Rezyklat, einem wiederverwendbaren Kunststoff. Auch diese Maßnahmen sollen Abfälle vermeiden helfen und Rohstoffe einsparen.
Die Strategie der Regierung bei der Abfallvermeidung
Das Abfallvermeidungs-Programm des Bundes und der Landesregierungen gibt es seit 2013. Zunächst konzentrierten sich die Bemühungen auf den Bereich der öffentlichen Hand. Zwar wird in Deutschland ein erheblicher Anteil des anfallenden Mülls der Wiederverarbeitung zu geführt, aber im Grundsatz sollten Abfälle nach Möglichkeit zunächst vermieden werden. Dann muss man sie nicht im Nachhinein mit erheblichem technischen Aufwand aufbereiten.
Denn der unnötige Verbrauch von Ressourcen nimmt weltweit zu. Bisher wurde allerdings bei der Abfallvermeidung einiges erreicht und die Kreislaufwirtschaft erheblich vorangetrieben. Dennoch sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig, und das Verpackungsgesetz ist ein wichtiger Baustein bei der Vermeidung von unnötigen Rückständen.
Fazit
Warum einfach, wenn es auch kompliziert sein kann. Zugegeben, die Vielfalt der Getränke vereinfacht nicht gerade die Müllvermeidung. Das hehre Ansinnen aller Beteiligten konnte jedoch einmal mehr nur ein bürokratisches Monster hervorbringen, mit dem der Einzelhandel und die Verbraucher nun zurecht kommen müssen.
Warum muss etwa die eine Glasflasche mit einem Pfand von 15 Cent belegt werden, die andere aber mit 8 Cent? Sind Biertrinker etwa weniger belastbar, und entsteht bei pfandfreier Säuglingsnahrung kein Verpackungsmüll?
Letztlich hilft beim Einkauf nur ein Blick auf den Kassenzettel, wenn der Kunde sich über den Pfandanteil vergewissern will. Bei der Rückgabe dann wird endgültig klar, wie viel er für die Flaschenleihe nun zurückfordern kann.