Wie die Cateringbranche während Corona finanziell unterstützt wurde

Wie die Cateringbranche während Corona finanziell unterstützt wurde

Corona hat sich auf die Cateringbranche und die Gastronomie in verschiedenen Bereichen ausgewirkt. Viele Firmen litten wirtschaftlich und finanziell unter den Auflagen und den Maßnahmen der Regierung. Durch die Einschränkungen mussten zahlreiche Firmen aus der Cateringbranche über mehrere Monate schließen und konnten keine Aufträge annehmen. Zahlungen für Versicherungen, Wasser, Strom und Mieten mussten aber trotzdem

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Corona hat sich auf die Cateringbranche und die Gastronomie in verschiedenen Bereichen ausgewirkt. Viele Firmen litten wirtschaftlich und finanziell unter den Auflagen und den Maßnahmen der Regierung. Durch die Einschränkungen mussten zahlreiche Firmen aus der Cateringbranche über mehrere Monate schließen und konnten keine Aufträge annehmen. Zahlungen für Versicherungen, Wasser, Strom und Mieten mussten aber trotzdem gezahlt werden. Ohne finanzielle Rücklagen drohte die Insolvenz. Caterer Hannover oder in anderen Großstädten, wie München, Hamburg und Berlin waren besonders getroffen. Viele Städte sind auf die Touristen und Feiern angewiesen. Urlaube und größere Feiern waren und sind verboten, oder nur unter bestimmten Einschränkungen möglich. Um diese schwere Zeit überbrücken zu können, hat die Bundesregierung zahlreiche finanzielle Hilfen eingeführt. Im Folgenden wird näher beschrieben, wie die Bundesregierung die Cateringbrance in Zeiten von Corona unterstützt hat.

Finanzielle Hilfen

Ohne finanzielle Hilfsangebote hätten zahlreiche Gastronomen und Caterer Insolvenz anmelden müssen. Folgende Hilfsangebote gibt es:

  • Kredite von der KfW-Bank

    Für Unternehmen aus der Gastronomie und der Cateringbranche wurde ein Kreditprogramm ohne Grenzen eingeführt. Für den Antrag sollten sich Caterer mit der Bank in Verbindung setzen. Das Besondere an dem Kreditprogramm ist, dass die KfW-Kredite über die Bundesregierung abgesichert sind. Je nach Größe des Caterers erhalten die Unternehmen Kredite in unterschiedlicher Höhe. Für die Berechnung der maximalen Höhe wird der Umsatz aus dem vorherigen Jahr als Basis genommen. Die maximale Kredithöhe liegt bei einem Viertel des Umsatzes aus dem Vorjahr und bewegt sich maximal zwischen 300.000 Euro (bei maximal zehn Mitarbeitern), 500.000 Euro (bei maximal 50 Beschäftigten) und 800.000 bei mehr als 50 Angestellten. Um einen KfW-Kredit beantragen zu können, sollten Sie als Caterer nachweisen können, dass Sie vor der Corona Pandemie keine finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatten. Die Kredite werden verhältnismäßig schnell bewilligt, da keine zusätzliche Prüfung des Kreditrisikos durchgeführt wird.
    Bei der Beantragung von KfW-Krediten wird unterschieden, wie lange die Firma bereits am Markt agiert. Wenn Sie über fünf Jahre als Caterer aktiv sind, müssen Sie sich an Ihre Hausbank und nicht direkt an die KfW-Bank wenden. Unternehmen, die noch keine fünf Jahre als Caterer aktiv sind, können sich direkt an die KfW-Bank wenden und alle Formalitäten abklären. Über die Homepage können Sie eine Online-Beratungsanfrage nutzen, eine Bank in der Nähe finden und eine Terminanfrage stellen.

  • Überbrückungshilfe 2

    In den vergangenen zwei Jahren hat die Bundesregierungen mit verschiedenen Hilfsangeboten auf die Corona Pandemie reagiert. Eine der finanziellen Hilfen ist die Überbrückungshilfe 2, durch die neben Firmen aus der Cateringbranche und Gastronomie auch Selbstständige, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt wurden. Die Überbrückungshilfe bezieht sich auf Umsatzausfälle zwischen den Monaten September und Dezember. Die Caterer erhalten zwischen 40 und 90 Prozent der fixen Kosten als finanzielle Spritze. Der monatliche Maximalbetrag liegt bei 50.000 Euro. Caterer mussten sich an die Bank, einen Buchprüfer, einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt wenden, um die Überbrückungshilfe 2 zu beantragen. Die Anträge für die Zeit zwischen September und Dezember konnten bis März des nächsten Jahres gestellt werden.

  • Überbrückungshilfe 3

    Die Überbrückungshilfe 3 ist eine Verlängerung der finanziellen Hilfen für Firmen aus der Cateringbranche und der Gastronomie. Der Unterschied zur Überbrückungshilfe 2 ist, dass die Überbrückungshilfe 3 einfacher beantragt werden konnte. Für die Berechnung der Überbrückungshilfe wurden die Umsatzausfälle zwischen November und Juni herangezogen. Wenn der Umsatz um mehr als 30 Prozent zurückgegangen ist, können Sie die Überbrückungshilfe 3 beantragen. Der Maximalbetrag liegt bei 1,5 Mio. Euro. Die Regierung finanziert den Firmen auch Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten oder andere Umbaumaßnahmen. Caterer können sich auch das individuelle Hygienekonzept finanzieren lassen. Wenn Sie die Novemberhilfen oder Dezemberhilfen beantragen, können Sie für die Monate keinen Antrag stellen.

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  • November- und Dezemberhilfen

    Für Gastronomen und Caterer gab es mit den November- und Dezemberhilfen weitere Unterstützungsangebote durch die Bundesregierung. Neben Firmen aus der Cateringbranche können Gastronomen, Selbstständige und andere Betriebe die November- und Dezemberhilfen beantragen. Berechtigt sind die Personen und Firmen, die durch die Auflagen und Einschränkungen ab Anfang November den Betrieb schließen mussten. Antragsteller müssen nachweisen, dass nach der Schließung der Umsatz um mehr als 80 Prozent gefallen ist. Unternehmen sollten sich an einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater wenden, um die November- und Dezemberhilfen zu beantragen. Die Höhe der finanziellen Hilfen hängt immer von der Größe des Unternehmens ab. Der Maximalbetrag liegt bei 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahr.

  • Förderungsprogramme für Ausbildungen

    Caterer und Gastronomen, die während der Corona Zeit Auszubildende eingestellt haben, konnten ebenfalls von einem Förderungsprogramm profitieren. In der aktuellen Zeit ist es schwierig, einen passenden Job zu finden. Viele Unternehmen haben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Viele Unternehmen stellen daher keine neuen Auszubildenden ein. Mit diesem Förderungsprogramm hat die Bundesregierung versucht, Anreize für Unternehmen zu schaffen. Wenn Caterer, Gastronomen oder andere Unternehmen in der aktuellen Zeit neue Auszubildende einstellen, erhalten Sie von der Bundesregierung eine Prämie. Diese Prämie kann über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Das Förderungsprogramm besteht aus drei verschiedenen Hilfsangeboten.
    Unternehmen, die genauso viele Auszubildende einstellen, wie in den letzten drei Jahren, erhalten für jeden neuen Auszubildenden eine Prämie von 2.000 Euro. Die Auszubildenden mussten zwischen August 2020 und Februar 2021 eingestellt worden sein. Wenn Sie noch mehr Auszubildende einstellen, bekommen Sie sogar 3.000 Euro.
    Die Bundesregierung bietet den Unternehmen auch eine Ausbildungsvergütung von 75 Prozent des Bruttogehalts an. Hierzu muss der Caterer nachweisen, dass die Auszubildende mehr als ein halbes Jahr in Kurzarbeit sind.
    Manche Caterer und Gastronomen mussten trotz der vielen Förderungsprogramme schließen. Viele Auszubildenden konnten durch Schließungen oder Insolvenzen ihre Ausbildung nicht beenden. Firmen, die diese Auszubildenden aufnehmen, erhalten eine Unterstützungsprämie von 3.000 Euro.

  • Steuern

    Die Regierung hat den Caterern und Gastronomen steuerliche Hilfen angeboten. Die Finanzämter erlauben den Betrieben, Einkommenssteuer oder steuerliche Vorauszahlungen herabzusetzen, um den Betrieb etwas zu entlasten. Bis Ende 2020 kam es auch nicht zu Kontopfändungen oder Vollstreckungsmaßnahmen. Unternehmen mussten aber nachweisen, dass sie direkt von der Pandemie betroffen waren. Freiberufler und Gastronomen mussten hierfür einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen, damit die Körperschafts- und Einkommenssteuer angepasst werden. Sollten Ihre Einkünfte durch Corona niedriger sein, senkt sich automatisch die Vorauszahlung.

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  • Kurzarbeitergeld

    Durch die Einführung des Kurzarbeitergeldes soll der Ausfall ausgeglichen werden. In manchen Situationen müssten Betriebe ihre Angestellten entlassen. Kurzarbeitergeld könnte viele Stellen retten. Caterer oder Gastronomen können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn die Arbeitszeit aller Mitarbeiter gekürzt werden muss. Arbeitnehmer erhalten als Kurzarbeitergeld in der Regel 60 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts. Angestellte mit Kindern bekommen sogar 67 Prozent. Am Anfang war der Antrag sehr aufwendig und komplex. Die Bundesregierung hat den Zugang mit der Zeit etwas erleichtert. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn sich mehr als zehn Prozent der Angestellten von den Auswirkungen auf den Betrieb betroffen sind. Vorher lag diese Zahl noch bei 33 Prozent der Angestellten. Durch die neue Regelung ist es auch möglich, dass Leiharbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Es kann sogar die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen oder andere Sozialabgaben beantragt werden.
    Für Kurzarbeit müssen Sie einen hohen Arbeitsausfall haben, das Unternehmen muss mehr als einen Mitarbeiter beschäftigen und bei vorherigen Kündigungen besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Fazit

Unternehmen aus der Gastronomie und der Cateringbranche haben in den vergangenen zwei Jahren durch verschiedene Hilfsangebote finanzielle Unterstützung erhalten. Einer der wichtigsten Punkte für Unternehmen ist eine detaillierte Kostenkalkulation. Sie sollten immer über alle Ihre Ausgaben und Kosten Bescheid wissen. Durch eine gute Kalkulation Ihrer Kosten können Sie Ihre Kosten minimieren. In schwierigen Zeiten kann jeder Euro den Unterschied ausmachen.

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