Diese finanziellen Grenzen sollten Sie bei Geschenken für Mitarbeiter kennen

Diese finanziellen Grenzen sollten Sie bei Geschenken für Mitarbeiter kennen

Zwischen Staat, Unternehmen und Bürgen läuft ein permanentes Wettrennen um die Frage wer wem wann wie viel Geld zukommen lassen kann. Und das möglichst so, dass man dabei Steuern spart. Vater Staat dagegen möchte genau das vermeiden und schließt weitestgehend alle Schlupflöcher. Immer wieder mal werden die Regeln neu angepasst und immer wieder versuchen alle

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Zwischen Staat, Unternehmen und Bürgen läuft ein permanentes Wettrennen um die Frage wer wem wann wie viel Geld zukommen lassen kann. Und das möglichst so, dass man dabei Steuern spart. Vater Staat dagegen möchte genau das vermeiden und schließt weitestgehend alle Schlupflöcher. Immer wieder mal werden die Regeln neu angepasst und immer wieder versuchen alle sie auszureizen.

Ein Beispiel hierfür ist das Thema Geschenke für Mitarbeiter. Unternehmen möchten gerne gute Leistung belohnen. Hierfür haben sich Prämien als wirksame Lösung erwiesen. Problem dabei ist nur, dass Mitarbeitern die Freude schnell vergeht, weil ein hoher Anteil davon von der Steuer kassiert wird.

Aus diesem Grund haben es die Firmen mit Geschenken versucht. Natürlich haben die Finanzbehörden das erkannt, so dass der Gesetzgeber reagiert hat. Am Ende entstand ein Steuersystem, in dem es tatsächlich möglich ist Mitarbeitern Geschenke und Präsente zukommen zu lassen. Allerdings nur innerhalb strenger Vorgaben. Wir zeigen, welche davon Sie beachten sollten:

Finanzielle Sachbezüge von bis zu 44 Euro pro Monat

Eine sehr gute Möglichkeit, um Belohnungen zu vergeben ist die Grenze von 44 Euro pro Monat. Bis zu diesem Betrag ist es den Arbeitgebern gestattet ihren Mitarbeitern Geschenke zu machen, deren Wert sich exakt bestimmten lässt. In diesem Fall wären das vor allem Gutscheine. Auf diesem Wege ist es den Unternehmen erlaubt 528 Euro zu verschenken, ohne dass es der Empfänger besteuern muss. Gleichzeitig lässt sich der Betrag als Betriebsausgabe verbuchen.

Sachbezüge als besondere Aufmerksamkeit

Neben den 44 Euro pro Monat, besteht noch die Option 60 Euro als besondere Aufmerksamkeit steuerfrei zu vergeben. Allerdings dürfen diese Geldbeträge nur bei persönlichen Anlässen als Geschenk überreicht werden. Feiertage wie Weihnachten oder Ostern gelten nicht, denn sie sind nicht persönlicher Natur. Vielmehr kommen hierfür die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes infrage. Fallen zwei solcher Ereignisse in den gleichen Monat, dann sind zwei getrennt gebuchte Zahlungen möglich.

Für Arbeitgeber ist diese Prämie mit Vorsicht zu genießen. Natürlich kann man sie nutzen, um heimlich gute Arbeit zu belohnen. Leistungsträger erhalten sie, die anderen nicht usw. Gesetzlich wäre das nicht bedenklich. Problem an der Sache wäre nur, wenn es jemand versucht zu übertreiben. Wenn jemand den Führerschein besteht oder seinen Hochzeitstag feiert – in einem solchen Fall würde das Finanzamt wohl keine Anerkennung leisten.

Freigrenze für Streuwerbeartikel

In Unternehmerkreisen ist es üblich kleine Geschenke an Kunden zu verteilen. Für sie gibt es eine Wertgrenze von 10 Euro. Wird diese eingehalten, sind sie als Betriebsausgabe buchbar und der Empfänger muss sie ebenfalls nicht versteuern. Es muss sich jedoch um Artikel handeln, die in Massen verschenkt werden: Kugelschreiber, T-Shirts, Schokolade, USB-Sticks usw.

Für Arbeitnehmer gelten die gleichen Freigrenzen. Allerdings ist hier streng darauf zu achten, dass der Betrag mit der 44 Euro Freigrenze kollidiert. Man kann also nicht beides nutzen, und den Angestellten einen Gutschein vergeben und dazu kistenweise Schokolade, Wein und USB-Sticks überreichen.

Fazit

Geschenke sind als zusätzliche Motivationshilfe gut nutzbar. Mit ihrer Hilfe lässt sich pro Jahr auf jeden Fall ein mittlerer, dreistelliger Betrag steuerfrei auszahlen. Wichtig ist jedoch, dass alle Transaktionen sauber dokumentiert sind.

Richtig viel lässt sich jedoch auf diesem Wege nicht am Staat vorbei vergeben. Für hochrangige Angestellte, deren Gehälter sich im sechsstelligen Bereich bewegen, sind solche Prämien viel zu gering, um einen Effekt auf die Motivation zu erzielen.

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